Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gebäudeservice Holzem
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Rechnungen zwischen dem Gebäudeservice Holzem (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Leistungen
2.1. Der Gebäudeservice Holzem bietet folgende Dienstleistungen an:
Hausmeisterservice (regelmäßige Objektkontrolle, Treppenhausreinigung, kleine Reparaturen, Pflege von Außenanlagen etc.)
Büro- und Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung, Fensterreinigung, Grundreinigung nach Vereinbarung)
Wohnungs- und Haushaltsentrümpelungen
Bei Entrümpelungen gilt folgende Zusatzvereinbarung: Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass sämtliches in den zu räumenden Objekten befindliches Inventar, Mobiliar, Hausrat sowie sonstige Gegenstände, die im Rahmen der Entrümpelung anfallen, in das Eigentum des Auftragnehmers übergehen, soweit diese nicht vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber schriftlich als ausgenommen gekennzeichnet wurden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die übernommenen Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten, weiterzuverkaufen, zu spenden oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Auftraggeber verzichtet auf jegliche Ansprüche im Hinblick auf mögliche Werte der übergebenen Gegenstände (z. B. Schmuck, Edelmetalle, Antiquitäten, Sammlerstücke). Eine gesonderte Vergütung oder Beteiligung des Auftraggebers an möglichen Verkaufserlösen erfolgt nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße Entsorgung aller nicht verwertbaren Gegenstände sicherzustellen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung gilt als erfüllt, wenn die Gegenstände in die vom Auftraggeber bereitgestellten Container eingebracht und dort ordnungsgemäß entsorgt werden.
2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
2.3. Zusatzleistungen (z. B. Kleinreparaturen, Sonderreinigungen, Grundreinigungen) werden separat nach Stunden- bzw. Quadratmeterpreisen berechnet.
3. Preise und Kleinunternehmerregelung
3.1. Die Vergütung richtet sich nach den individuell vereinbarten Preisen und dem aktuellen Leistungsverzeichnis.
3.2. Alle Preise verstehen sich als Netto zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1. Bei Daueraufträgen (Hausmeisterservice, Büro- und Gebäudereinigung) gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
4.3. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
5. Beschaffung der Arbeitsmittel
5.1 Die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Arbeitsmittel (Geräte, Reinigungsmaterial, Container) werden vom Auftraggeber und dessen Kosten gestellt.
5.2 Wasser und Strom können vom Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers an besonders bezeichneten Entnahmestellen entnommen werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Daueraufträge werden monatlich abgerechnet. Die Rechnung wird spätestens bis zum 3. Werktag des Folgemonats erstellt.
6.2. Die Zahlung ist bis spätestens zum 15. des laufenden Monats fällig.
6.3. Bei einmaligen Leistungen (z. B. Entrümpelungen) ist eine Anzahlung nach Auftragserteilung (Vertragsunterschrift) fällig. Die Restzahlung hat binnen 7 Tagen nach Endrechnung und Abnahme zu erfolgen.
6.4. Ab dem 20. km Anfahrtsweg wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,50 €/km berechnet.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
7.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Räumlichkeiten oder Einrichtungen des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden bzw. zu betreuenden Objekte zugänglich sind. Sind die zu Betreuenden Objekte nicht zugänglich gellten die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen als erfüllt
8.2. Für Entrümpelungen ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen, ob gefährliche Stoffe, Sondermüll oder Wertgegenstände vorhanden sind.
9. Abnahme
9.1. Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung durch den Auftraggeber oder eine beauftragte Person.
9.2. Erfolgt keine Abnahme, gelten die Leistungen nach Ablauf von 7 Tagen als vertragsgemäß erbracht.
10. Datenschutz
10.1. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
10.2. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Webseite zu entnehmen.
11. Streitbeilegung
11.1. Der Gebäudeservice Holzem nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11.2. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland